1.1. Diese AGB regeln die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch clickIT, insbesondere die Erstellung kundenspezifischer Individualsoftware einschließlich sämtlicher hiermit in Zusammenhang stehender Leistungen wie Beratung, Installation, Kundenschulung, Service und Updateerarbeitung. Sie gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen mit dem Kunden und Dritten.
1.2. Der Vertragsschluss, spätere Vertragsänderungen und –ergänzungen sowie Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Dieses Schriftformerfordernis kann auch durch Telefax und Email gewahrt werden, falls nicht anderweitig ausdrücklich im Vertrag bestimmt. § 127 Abs.2 BGB findet keine Anwendung.
1.3. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden und clickIT oder mittels schriftlicher Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung von clickIT beim Kunden zustande. Falls nicht anders im Angebot bestimmt ist, hält sich clickIT vier(4) Wochen an ein Angebot gebunden.
1.4. Grundlage jedes Entwicklungsauftrages und jeder weiteren Leistung ist der unter Geltung dieser AGB abgeschlossene Individualvertrag. Dieser regelt Art und Umfang der vertraglichen Leistung, welche Nebenleistungen über die Entwicklungstätigkeit hinaus erbracht werden, die Vergütung und bei Fixgeschäften die Fertigstellungstermine. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Einzelvertrag gehen diese Bedingungen vor, wenn die Abweichungen im Vertrag nicht ausdrücklich als gewollte Ausnahme von diesen AGB bezeichnet sind.
1.5. Die Leistungen werden entsprechend den im Auftragsdokument genannten Leistungsbeschreibungen erbracht. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor und trägt das Risiko der Zweckmäßigkeit der angefragten Leistungen. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant. clickIT kann hierfür ein schriftliches Konzept unterbreiten. Eine eventuelle Erstellung des Pflichtenheftes durch clickIT ist gesondert zu vergüten.
1.6. Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, die Programmstruktur, die Gestaltung oder sonstige Merkmale der Software mussclickIT nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, insbesondere mit dem der Softwareentwicklung zugrundegelegten Pflichtenheft oder sonstigen Leistungsbeschreibungen nicht übereinstimmen. clickIT kann die gewünschten Änderungen gegen eine zusätzliche angemessene Vergütung berücksichtigen. Berechnungsgrundlage der Zusatzvergütung ist der notwenige zeitliche Zusatzaufwand unter Zugrundelegung des üblichen, nicht rabattierten Vergütungssatzes.
1.7. Zusagen gleich welcher Art, die weitergehende Pflichten begründen, als in diesen AGB oder sonstigen Vertragsbestandteilen festgelegt sind, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch clickIT.
2.1. Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software clickIT vollständig und detailiert mit und übergibt rechtzeitigt alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten.
2.2. Die Leistungsbeschreibung beruht ausschließlich auf den vom Kunden gegenüber clickIT mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen. clickIT erbringt die Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
2.3. Die vom Kunden erstellte Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software sowie der damit verbundenen Dienstleistungen abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung können nur schriftlich und gegen gesonderte Vergütung erfolgen.
2.4. Der Kunde benennt in Abstimmung mit clickIT einen Projektleiter als Ansprechpartner, der mit der Vertragsdurchführung zusammenhängende Entscheidungen unverzüglich herbeiführen wird und für die Informationen zur Verfügung steht. Die Entscheidungen des Projektleiters sind schriftlich festzuhalten.
3.1. Der Kunde ist berechtigt, den Leistungsinhalt und/oder -umfang im Projektverlauf zu ändern. Dazu dient das folgende Change Request Verfahren. Das Verfahren gilt auch für sämtliche Teilprojekte. clickITwird einen Änderungsvorschlag des Vertragspartners sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht.
3.2. Ist eine umfangreiche Prüfung erforderlich, wird clickIT dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die für die Prüfung anfallende Vergütung mitteilen. Der Kunde wird mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
3.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen, wird clickIT dem Vertragspartner entweder mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für clickIT nicht durchführbar ist oder ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine und die Vergütung. Das Angebot berücksichtigt explizit auch mögliche Ersparnisse durch Minderaufwendungen.
3.4. Das Änderungsangebot wird von Kunden innerhalb der dort genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder angenommen oder schriftlich abgelehnt. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung oder - soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden.
3.5. Bis zur Annahme des Änderungsangebotes werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden. clickIT kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene Vergütung verlangen; außer soweit sie ihre von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
3.6. Soweit clickIT dem Kunden Änderungsvorschläge unterbreiten möchte, gilt das vorstehend Gesagte entsprechend. 3.7.Änderungsvorschläge sind stets an den Projektleiter des jeweils anderen Vertragspartners zu richten.
4.1. clickIT erhält die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung. Die für eine Dienst- oder Werkleistung zu bezahlende Vergütung richtet sich nach einer oder mehreren der folgenden Vergütungsarten: Vergütung auf Zeit- und Materialbasis oder Festpreis. Daneben können zusätzliche Kosten, wie z.B. Reisekosten, anfallen. clickIT wird den Kunden im Einzelfall über derartige